BNetzA-Eckpunktepapier: Neue Regeln für funktionierenden Geschäftskundenmarkt in Sicht

Dennis Knacke

Von Dennis Knake

Veröffentlicht am 12.12.2025

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier zur künftigen Regulierung des Geschäftskundenmarktes in der Telekommunikation vorgelegt. Im Fokus steht der Markt für „dedizierte Kapazitäten“ – also hochverfügbare Datenverbindungen, mit denen Unternehmen Standorte, Rechenzentren oder kritische Infrastrukturen verbinden. Das Papier ist noch im frühen Entwicklungsstadium, markiert aber klar, in welche Richtung sich die Regulierung entwickeln könnte und welche Rolle die Deutsche Telekom dabei spielt.

Der betrachtete Geschäftskunden-Markt unterscheidet sich vom klassischen Breitbandanschluss für Privatkunden. Es geht um besonders stabile, oft symmetrische Leitungen, etwa Ethernet- und VPN-Verbindungen oder Standleitungen mit hohen Bandbreiten und strengen Service-Level-Vereinbarungen. Diese Verbindungen sind geschäftskritisch: Fällt hier etwas aus oder sind Kapazitäten zu knapp bemessen, stehen im Zweifel ganze Geschäftsprozesse still.

Zentraler Markt mit Telekom-Dominanz

Nach Einschätzung der BNetzA hat die Deutsche Telekom in diesem Segment eine deutlich stärkere Position als ihre Wettbewerber und konnte ihren Marktanteil in den letzten zwei Jahren weiter ausbauen. Viele alternative Anbieter greifen auf von der Telekom bereitgestellte Vorleistungsprodukte zurück und verkaufen diese in aufbereiteter Form weiter. Das führt dazu, dass echter Infrastruktur- und Produktwettbewerb nach Ansicht der Behörde nur eingeschränkt stattfindet und die Telekom wesentliche Stellschrauben bei Qualität, Preis und Verfügbarkeit kontrolliert.

Wo die Bundesnetzagentur ansetzen will

Mit den Eckpunkten skizziert die BNetzA drei zentrale Hebel, um den Wettbewerb im Geschäftskundenmarkt zu stärken:

  • Der Zugang zur Telekom-Infrastruktur soll ausgeweitet werden. Während bisher der Zugang auf bestimmte Bandbreiten begrenzt war, sollen diese künstliche Bandbreitenobergrenzen künftig fallen. Hinzu kommen perspektivisch Zugänge zu Leerrohren und unbeschalteter Glasfaser (Dark Fibre). Die Behörde erhofft sich davon, dass alternative Anbieter stärker eigene, differenzierte Geschäftskundenlösungen entwickeln können, anstatt überwiegend vorkonfektionierte Telekom-Dienste zu relablen.
  • Die BNetzA plant eine schärfere Entgeltkontrolle für zentrale Vorleistungsprodukte. Preise sollen vorab genehmigt werden und sich an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung orientieren. Damit will die Behörde verhindern, dass überhöhte Vorleistungspreise oder zu geringe Spannen zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen den Markteintritt und die Angebotsgestaltung der Wettbewerber erschweren. Besonders VPN-Produkte stehen hier im Fokus, weil frühere erfolgreiche Missbrauchsverfahren gegen die Telekom gezeigt haben, dass eine Kontrolle im Nachhinein nicht immer ausreicht.
  • Die Regeln zur Gleichbehandlung und Transparenz sollen verschärft werden. Neben der bereits geltenden „Equivalence of Output“, also gleichwertigen Ergebnissen für interne und externe Kunden, soll für wichtige Produkte eine „Equivalence of Input“ gelten. Das würde bedeuten, dass die Telekom für die eigene Vertriebseinheit und für Wettbewerber dieselben Systeme, Prozesse und Qualitätsparameter nutzt. Ergänzende Berichtspflichten und standardisierte Angebote sollen sicherstellen, dass mögliche Diskriminierungen sichtbar werden.

Zustimmung aus der Branche, Kritik von der Telekom

Der Branchenverband VATM begrüßt das Eckpunktepapier grundsätzlich. Aus Verbandssicht ist der Geschäftskundenmarkt in den vergangenen Jahren zu stark in Richtung eines quasi monopolartigen Zustands gekippt. Die Telekom baue ihre Marktposition aus, während Wettbewerber Marktanteile verlieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der BNetzA bewertet der Verband daher als wichtigen Schritt, um den Wettbewerb auf Vorleistungsebene zu beleben. Mehr Zugang zu Infrastruktur, klare Preisvorgaben und strengere Gleichbehandlungsregeln sollen nach Einschätzung des VATM dazu beitragen, dass alternative Anbieter wieder stärker eigene Angebote entwickeln können.

„Mehr Angebot auf diesem Marktsegment wäre ein echter Gewinn für die vielen Geschäftskundinnen und -kunden und damit letztlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher“ 
– VATM Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer

Die Deutsche Telekom bewertet die Pläne deutlich kritischer. Das Unternehmen warnt, dass ein verpflichtender Zugang zu Dark Fibre und umfassende Zugangsverpflichtungen Investitionsanreize schwächen könne. Wenn Wettbewerber sich verstärkt auf regulierte Vorleistungen stützten, statt eigene Netze zu bauen, drohten Geschäftsmodelle der investierenden Unternehmen unter Druck zu geraten. Aus Sicht der Telekom sei zudem fraglich, ob eine zu weitreichende Regulierung in einer Phase hohen Glasfaserausbaus das politisch gewünschte Investitionstempo unterstütze oder eher bremse.

Damit prallen zwei Sichtweisen aufeinander: Die BNetzA und der VATM legen den Schwerpunkt auf mehr Wettbewerb und faire Rahmenbedingungen für alternative Anbieter. Die Telekom stellt dem die Perspektive gegenüber, dass zu starke Eingriffe die Rendite- und Investitionslogik im Infrastrukturausbau beeinträchtigen könnten.

Fazit: Weichenstellung für nachhaltigen Wettbewerb im Geschäftskundenmarkt

Auch wenn das Eckpunktepapier noch keine fertige Regulierungsverfügung ist, deuten die Vorschläge auf eine spürbare Verschiebung im Geschäftskundenmarkt hin. Ziel der BNetzA ist es, die Marktmacht der Telekom zu begrenzen, den Zugang zu zentralen Vorleistungsprodukten auszuweiten, Preise stärker zu kontrollieren und die Gleichbehandlung von Wettbewerbern verbindlicher zu regeln.

Für Geschäftskunden könnte dies mittelfristig mehr Auswahl an Anbietern, vielfältigere Produkte und stärkeren Preis- und Leistungswettbewerb bedeuten. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie sich strengere Zugangs- und Entgeltregeln auf die Investitionsbereitschaft großer Netzbetreiber auswirken. In den kommenden Monaten wird sich im Konsultationsprozess entscheiden, wie die endgültige Regulierungsverfügung ausgestaltet wird – und damit, wie die Balance zwischen fairem Wettbewerb und Investitionssicherheit im deutschen Geschäftskundenmarkt künftig aussehen wird.

Dennis Knacke

Autor des Beitrags

Dennis Knake (Jg. 1975) ist Senior Manager Unternehmenskommunikation der Plusnet GmbH. Von Mitte 2016 bis Ende 2022 war er als Communication Manager im Bereich Internet of Things (IoT) tätig. Von 2004-2016 verantwortete er als Pressesprecher der QSC AG (heute q.beyond) die ITK-Fachthemen und gestaltete maßgeblich die Social Media Strategie des Unternehmens mit. Der gelernte Redakteur arbeitete zuvor bei verschiedenen Tageszeitungen vor allem im Bereich Online-Produktion und schloss 2003 sein Volontariat bei einer großen deutschen Verlagsgruppe ab.