Souveräne Netze

Was Brüssels Digital Networks Act für deutsche Unternehmen bedeutet

Stefan Grundmann

Von Stefan Grundmann

Veröffentlicht am 13.08.2026
  • Was Wichtigste in Kürze
  • Die EU-Kommission legte am 21. Januar 2026 den Digital Networks Act (DNA) vor. Das Gesetzespaket soll EU-weit einheitliche Regeln für Netzanbieter schaffen und die Migration von Kupfer auf Glasfaser beschleunigen: nationale Übergangspläne bis Oktober 2029, Abschaltung der Kupfernetze bis spätestens Ende 2035.
  • Das Bundeskabinett beschloss am 10. Juni 2026 den Regierungsentwurf für das TKG-Änderungsgesetz 2026. Er ergänzt mit § 22a eine Verhandlungspflicht über Netzzugang, die auch für nicht marktmächtige Glasfaserbetreiber gilt. Bundesrat und Bundestag beraten ab September 2026, geltendes Recht ist der Entwurf damit nicht.
  • Wann ein einzelner Unternehmensstandort umgestellt wird, entscheidet das Migrationsverfahren der Bundesnetzagentur für das jeweilige Anschlussgebiet – und damit Jahre vor 2035. Open-Access-Plattformen wie Netbridge von Plusnet bündeln die Vorleistungen mehrerer Netzbetreiber, damit die Anbieterwahl am Standort auch dann bestehen bleibt, wenn dort nur ein Glasfasernetz liegt.

Am 9. Juni 2026 reiste Digitalminister Karsten Wildberger nach Luxemburg, mit seinen europäischen Amtskolleginnen und -kollegen kam er dort zum EU-Telekommunikationsrat („TK-Rat“) zusammen. Im Fokus stand für sie die Digitale Souveränität. In einer von Kriegen, Handelskonflikten und stockender Wirtschaft geprägten Zeit will sich Europa mit einer starken digitalen Infrastruktur unabhängig machen und so die Gefahr verringern, gegenüber den USA und China wirtschaftlich an Bedeutung zu verlieren.

Durch Unabhängigkeit Unternehmen stärken

So debattierte der TK-Rat unter anderem über den Digital Networks Act (DNA, Gesetz über digitale Netze), den Vorschlag für ein Gesetzespaket, das die EU-Kommission am 21. Januar 2026 vorlegte. Wildberger nannte vor Beginn der Sitzung drei Ziele: mehr Wettbewerb, weniger Belastung für die Industrie, mehr digitale Souveränität.

Diese Ziele zeigen, wie die EU-Kommission ihre Strategie angepasst hat: Sie setzt nicht mehr allein darauf, die US-Marktführer Microsoft, Amazon und Google zu regulieren, sondern fördert die europäischen Alternativen und baut dazu die digitale Infrastruktur in Europa aus. Mit dem DNA will Europa seine Stärken bündeln.

Ein gemeinsames Gesetz über digitale Netze

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesvorschlags: Netzanbieter sollen künftig ihre Dienste dank einheitlicher Regeln EU-weit anbieten können. Ein einheitliches Regelwerk soll insgesamt auch zu Bürokratieabbau zum Beispiel beim Glasfaserausbau führen, In puncto Cybersicherheit sieht das DNA einen EU-weiten Vorsorgeplan für Netzanbieter vor, der sie zu einer engen Zusammenarbeit mit Behörden verpflichten soll. Zudem soll die Kupfer-Glas-Migration beschleunigt werden: Bis Oktober 2029 sollen die Mitgliedstaaten nationale Glasfaser-Übergangspläne vorlegen, spätestens bis Ende 2035 sollen die Kupfernetze abgeschaltet werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind

Wann ein einzelner Standort umgestellt werden muss, entscheidet sich demnach bereits früher als 2035: im Migrationsverfahren der Bundesnetzagentur für das jeweilige Anschlussgebiet. Wer bis zum Ende der jeweiligen Frist wartet, plant zu spät. Unternehmen, die Millionen in die eigene IT-Infrastruktur – beispielsweise die nationale oder gar internationale Vernetzung von Standorten – investiert haben, bringt der Umstieg großen Aufwand mit sich. Der Weg von Kupfer zu Glasfaser muss kein harter Schnitt sein. Mit schrittweisen Etappen, die auf das IT-Ökosystem Rücksicht nehmen, kann ein fließender Übergang möglich sein.

Was bringt der Digital Networks Act den Unternehmen?

Der Digital Networks Act skizziert einen Rahmen für die Vision eines Europas, das seine digitale Abhängigkeit von Microsoft, Google und anderen Tech-Giganten abgelegt hat und stattdessen auf eigene starke Lösungen bauen kann. Die grobe Richtung des EU-Gesetzvorschlages stimmt für die Akteure, trotzdem sehen viele Nachbesserungsbedarf.

So macht die Wettbewerbsdebatte in Deutschland klar, dass ein Spagat geschafft werden muss: einerseits soll es großen Anbietern durch teilweise Deregulierung und weniger Bürokratie möglich sein, über die EU-Grenzen zu wachsen, um den US-Tech-Giganten überhaupt standhalten zu können. Andererseits müssen den vielen kleineren Anbietern im Markt aber Wettbewerbschancen erhalten bleiben, wofür es weiterhin einer starken Regulierung bei Marktmacht bedarf.

Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau beschleunigen

Auch national soll der Ausbau schneller werden. Das Bundeskabinett beschloss am 10. Juni 2026 den Regierungsentwurf für das TKG-Änderungsgesetz 2026. Er sieht kürzere und teilweise entfallende Genehmigungsverfahren vor. Geltendes Recht ist der Entwurf damit nicht: Bundesrat und Bundestag befassen sich ab September 2026 damit. Zwei Tage vor dem Kabinettsbeschluss unterzeichneten Bund, Länder, Kommunen und die Telekommunikationsbranche das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“. Darin sagt die TK-Branche für 2026 Investitionen von 8,5 Milliarden Euro in Glasfaser zu. Damit sollen 5,6 Millionen Anschlüsse an Gebäuden verfügbar werden (Homes Passed), davon 3,1 Millionen direkt nutzbar (Homes Connected).

Streit um den Zugang zu Glasfasernetzen

Umstritten ist, wer Zugang zu welchen Netzen bekommt. Bisher gilt eine asymmetrische Regulierung: Nur die Telekom Deutschland muss als marktmächtiges Unternehmen ihr Netz zu regulierten Preisen öffnen.

 

Der Regierungsentwurf zum TKG-Änderungsgesetz ergänzt mit § 22a eine Verhandlungspflicht, die auch für nicht marktmächtige Glasfaserbetreiber gilt – dort, wo ein zweites Netz wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

 

Einigen sich die Beteiligten nicht, legt die Bundesnetzagentur Zugangsprodukt, Zugangspunkt und Entgeltmaßstäbe fest. Die ausbauenden Netzbetreiber sehen darin ein Risiko für ihre Kalkulation. Anbieter, die Vorleistungen einkaufen, verweisen auf die Gefahr einer Re-Monopolisierung, wenn nach der Kupfer-Glas-Migration je Gebiet nur ein Netz übrig bleibt. 

 

Beide Seiten nennen dieselbe Alternative: Funktionierender Open Access auf Verhandlungsbasis. BDEW, Breko und VKU haben dafür die Idee eines „Fairplay-Agreements“ aufgeworfen, um zusätzliche staatliche Vorgaben zu vermeiden.

Genau hier setzt auch die bundesweite Handelsplattform Netbridge an, das Open-Access-Angebot von Plusnet: Die Vorleistungen verschiedener Netzbetreiber werden gebündelt und Anbietern und Nachfragern zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist die freie Anbieterwahl an jedem Standort. Mehr dazu auch in diesem Beitrag aus dem Plusnet Blog: "Glasfaser ist bunt, der Markt noch nicht".

FAQ

Digital Networks Act und Glasfaser-Migration

Der Digital Networks Act (DNA) ist ein Gesetzespaket, das die EU-Kommission am 21. Januar 2026 vorgelegt hat. Es soll für Telekommunikationsanbieter EU-weit einheitliche Regeln schaffen, damit diese ihre Dienste über Ländergrenzen hinweg anbieten können. Neben Marktregeln enthält der Vorschlag Vorgaben zur Cybersicherheit, darunter einen gemeinsamen Vorsorgeplan für Netzbetreiber. Der DNA ist ein Vorschlag und muss das europäische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen.

Der Digital Networks Act sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis Oktober 2029 nationale Übergangspläne vorlegen und die Kupfernetze bis spätestens Ende 2035 abschalten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Für einen einzelnen Standort fällt die Entscheidung deutlich früher: Sie richtet sich nach dem Migrationsverfahren der Bundesnetzagentur für das jeweilige Anschlussgebiet. Wer bis 2035 wartet, plant zu spät.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 10. Juni 2026 beschlossen. Er sieht mit § 22a eine Verhandlungspflicht über Netzzugang vor, die auch für Glasfaserbetreiber ohne beträchtliche Marktmacht gelten soll – dort, wo sich ein zweites Netz wirtschaftlich nicht trägt. Kommt keine Einigung zustande, könnte die Bundesnetzagentur Zugangsprodukt, Zugangspunkt und Entgeltmaßstäbe festlegen. Bundesrat und Bundestag beraten den Entwurf ab September 2026.

Open Access bezeichnet den offenen Zugang zu einem Glasfasernetz: Der Netzbetreiber stellt seine Infrastruktur anderen Anbietern als Vorleistung zur Verfügung, die darauf eigene Produkte für Endkunden anbieten. Für Unternehmen bedeutet das die freie Anbieterwahl auch dort, wo nur ein Netz liegt. Plusnet bündelt mit der bundesweiten Handelsplattform Netbridge die Vorleistungen verschiedener Netzbetreiber und bringt Anbieter und Nachfrager zusammen.

Stefan Grundmann

Autor des Beitrags

Stefan Grundmann, Jg. 1965), arbeitete nach dem Studium der Kulturwissenschaften als Journalist für Online- und Printmedien. Im Jahr 2006 wechselte er in die interne Kommunikation eines Telekommunikationsunternehmens. Seit 2011 arbeitet er in Hamburg als freiberuflicher Redakteur.