Partnernews 02/2021
Rufnummernportierung: Sichere Prozesse durch eindeutige Regeln
Rufnummernportierung: Sichere Prozesse durch eindeutige Regeln
Für die Rufnummernmitnahme sind funktionierende Prozesse via WBCI vereinbart. Wichtig ist, dass beim Wechsel des Telefonanbieters vordefinierte Geschäftsvorfälle verwendet werden.
Beim Wechsel des Telefonanbieters befürchten Kunden oft, dass sie die bisherige Rufnummer ihres Unternehmens verlieren könnten. Doch ist diese Sorge unbegründet, wie wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Voice-Geschäft wissen. Die Telefonanbieter untereinander haben dazu gut funktionierende Prozesse definiert, die für einen reibungslosen Ablauf der Rufnummernportierung sorgen.
Zusätzliche Sicherheit durch die WBCI-Schnittstelle
Wie uns Ulf Herrmann, Leiter Plusnet Auftragsmanagement, erläutert, bringt die 2016 eingeführte WBCI-Schnittstelle (WBCI = WITA Based Carrier Interface) und die damit einhergehende prozessuale Änderung des Abstimmungsprozesses zusätzliche Sicherheit.
Die Regelungen in der Spezifikation zur Vorabstimmung definieren einen eindeutigen Prozess (für die Rufnummernportierung, aber auch die Leitungsübernahme) zwischen den aufnehmenden und abgebenden Anbietern – auch Endkundenvertragspartner (EKPauf bzw. EKPabg) genannt.
Drei verschiedene WBCI-Geschäftsvorfälle
Unterschieden werden drei Fälle. Unter technischer Ressource ist dabei die Leitung zu verstehen – bei Plusnet, wenn es sich um ein leitungsbasiertes Access-Produkt (z.B. VDSL) handelt oder wenn das Voice-Produkt über einen dedizierten Voice-Access geschaltet ist:
- 1. Kündigung mit Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource (VA-KUE-MRN)
- 2. Kündigung ohne Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource (VA-KUE-ORN)
- 3. Reine Rufnummernportierung (VA-RRNP).
Fristen beachten
In der Spezifikation zu diesen Geschäftsvorfällen sind Fristen für einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel festgelegt. Dort heißt es zum Beispiel in Kapitel 2.5:
„Um einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel sicherzustellen, sollen Vorabstimmungsanfragen für die WBCI-Geschäftsfälle VA-KUE-MRN und VA-KUE-ORN einen Wunschtermin für den Wechsel beinhalten, der mindestens 20 Arbeitstage (Mo – Fr ohne bundeseinheitliche Feiertage) in der Zukunft liegt.“
Diese Frist wurde durch den Arbeitskreis „Schnittstellen & Prozesse“ im vergangenen Jahr von 7 auf 20 Arbeitstage angepasst, um nachfolgenden Abstimmungsprozessen wie Verbundleistung oder Providerwechsel ausreichend Zeit einzuräumen.
Hingegen kann eine reine Rufnummernübernahme (VA-RRNP) mit einem Wunschtermin in 7 Arbeitstagen in Zukunft angefragt werden, da der Anschluss beim abgebenden Endkundenvertragspartner bereits gekündigt und deaktiviert ist und somit keine weiteren Abstimmungen zur Übernahme technischer Ressourcen erforderlich sind.
Dabei muss die Vorabstimmungsanfrage des aufnehmenden Anbieters (EKPauf) für die beschriebenen Geschäftsvorfälle (VA-KUE-MRN, VA-KUE-ORN und VA-RRNP) spätestens nach 3 Arbeitstagen vom EKPabg beantwortet werden.
Eine Zustimmung zum Anbieterwechsel in den WBCI-Geschäftsfällen VA-KUE-MRN und VA-KUE ORN muss einen frühestmöglichen Wechseltermin beinhalten, der mindestens 15 Arbeitstage in der Zukunft liegt und nicht vor dem angefragten Termin.
Sobald uns im aufnehmenden Prozess (Kunde wechselt zu Plusnet) der Wechseltermin mitgeteilt wurde, leiten wir diesen umgehend an den Kunden weiter.
Vordefinierte Geschäftsfälle verwenden
Wichtig ist, dass ein unterbrechungsfreier Anbieterwechsel mit der Möglichkeit der Weiterversorgung (§ 46 TKG) nur in den Geschäftsfällen Kündigung mit/ohne Rufnummernportierung (VA-KUE-MRN / VA-KUE-ORN) möglich ist. Daher lautet die Vorgabe bei Plusnet in solchen Fällen auch immer, einen dieser Geschäftsfälle zu verwenden.
Der Geschäftsfall einer reinen Rufnummernportierung (VA-RRNP) findet im aufnehmenden Prozess seitens Plusnet nur Anwendung, wenn es sich um eine sogenannte nachträgliche Rufnummernportierung handelt oder aus einem Mehrgerätanschluss eine oder mehrere Einzelrufnummern (MSN) herausgelöst werden sollen. Bei einem aktiven Anlagenanschluss ist eine reine Rufnummernportierung nicht (!) möglich.
Terminverschiebung möglich
Über den Geschäftsfall Terminverschiebung (TVS-VA) besteht durch den aufnehmenden Endkundenvertragspartner immer die Möglichkeit, den abgestimmten Wechseltermin zu verschieben. Eine Verschiebung ist dabei nur nach hinten möglich.
Im Falle einer möglichen Vorziehung des Wechseltermins informiert in der Regel der abgebende Endkundenvertragspartner per Änderungsstorno (STR-AEN) den aufnehmenden Endkundenvertragspartner, der dann wiederum eine neue Vorabstimmung startet. Die Praxis zeigt, dass dieser Prozess sehr gut funktioniert und es häufig nach Einwand des Kunden beim bisherigen Carrier doch zu einem früheren Wechseltermin kommt.
Weitere Informationen
- Das Plusnet-Whitepaper zur Migration enthält Informationen zur Rufnummernmitnahme.
- Arbeitskreis Schnittstellen & Prozesse von VATM und BUGLAS