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Corporate Compliance

Wie unser Unternehmen von außen wahrgenommen wird, hängt ganz entscheidend vom Verhalten jeder/s Einzelnen ab. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeiter*innen ist daher von zentraler Bedeutung für unseren Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen

Um potentielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für die EnBW, unseren Mutterkonzern EnBW, Plusnet, Individuen und für Dritte frühzeitig abwenden zu können, gibt es verschiedene Kanäle zur Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z.B. Wirtschaftskriminalität, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen). Über das Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem der EnBW können Hinweise auf potentielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich der EnBW sowie in ihrer Lieferkette gemeldet werden.

Die Kanäle können sowohl von unternehmensinternen als auch von unternehmensexternen Personen genutzt werden. Die Regelungen der EnBW definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung der EnBW beschreibt das Beschwerdeverfahren des EnBW-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit Ihrer Beschwerde.

Hinweise an die Compliance-Abteilung

Hinweisgebertool

 

Online-Meldekanal und Telefonhotline

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

E-Mail: verdachtsfallmeldungen@enbw.com

Hinweise an den Ombudsmann

 

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim

Knierim & Kollegen Rechtsanwälte

Tel.: +49 6131 906 55 00

Fax: +49 6131 906 55 99

E-Mail: knierim@knierim-kollegen.com

Gutenbergplatz 12

55116 Mainz

 

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.