§ 1 Wer ist Veranstalter?
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Plusnet GmbH, Rudi-Conin-Str 5a, 50829 Köln (nachfolgend „Plusnet“).
Disclaimer: Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta (und den zugehörigen Plattformen wie z.B. Facebook, Instagram und WhatsApp) oder LinkedIn und wird in keiner Weise von Meta oder LinkedIn gesponsort, unterstützt oder organisiert.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Meta und die zugehörigen Plattformen von jeglichen Ansprüchen und jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei, soweit gesetzlich zulässig. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein Plusnet.
§ 2 Wer darf am Gewinnspiel teilnehmen?
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und juristische Personen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben.
(2) Der Teilnehmer muss als Kunde erstmalig einen Glasfaseranschluss bei Plusnet beauftragt haben.
(3) Plusnet-Mitarbeiter sowie Mitarbeiter der mit der Entwicklung und Durchführung des Gewinnspiels betrauten Dritten sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
(4) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
(5) Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
§ 3 Laufzeit
(1) Der Teilnahmezeitraum startet am Vermarktungsstart und endet mit dem Spatenstich zur Glasfaserausbauphase des Gebiets des Teilnehmers.
(2) Die genauen Glasfaserausbauphasen sind unter https://www.plusnet.de/glasfaser/ausbaugebiete in den jeweiligen Gebieten einzusehen.
§ 4 Was ist der Gewinn?
Der Gewinn ist ein Guthaben in Höhe von 1.000,00 EUR (netto) für ein von dem Gewinner auszurichtendes Grillfest oder einer Veranstaltung in einer lokalen Gastwirtschaft. Der Gewinner muss hierfür in Vorleistung gehen und die für das Grillfest oder die Veranstaltung aufgewendeten Ausgaben durch Einreichung der entsprechenden Belege bei der Plusnet nachweisen. Die Plusnet übernimmt dann die mit dem ausgerichteten Grillfest oder der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR (netto) und erstattet diese dem Gewinner.
§ 5 Was muss man machen?
(1) Der Teilnehmer muss, die ihm zugesendete Plakette an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anbringen (z.B. der Grenzzaun des Betriebsgeländes, neben der Eingangstür des Betriebsgebäudes o.Ä.) und ein Foto davon fertigen. Dieses Foto muss der Teilnehmer im Anschluss auf einem seiner (in (2) definierten) Social Media-Kanälen öffentlich teilen und das jeweilige Posting mit dem Hashtag „#Plusnetglasfaserausbau” versehen und das Unternehmenskonto der Plusnet („@Plusnet GmbH“) verlinken.
(2) Zulässig sind Postings auf den folgenden Social Media-Plattformen:
(3) Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass auf dem von ihm geteilten Foto keine Personen, Tiere oder persönliche Daten (wie z.B. KFZ-Kennzeichen) sichtbar sind.
(4) Der Teilnehmer räumt Plusnet an dem geteilten Foto unentgeltlich das weltweite, zeitlich unbefristete, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufliche Recht ein, für die Plusnet Social-Media-Kanäle dieses Foto zu bearbeiten, zu veröffentlichen, zur Schau zu stellen, zu verbreiten sowie weiterzugeben. Eine dies umfassende Nutzung, Bearbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung, Zurschaustellung und Weitergabe darf erfolgen zu Zwecken der Berichterstattung sowie auch zu kommerziellen werblichen Zwecken.
§ 6 Wie wird der Gewinner ermittelt?
(1) Anhand der Postings unter den oben benannten Hashtags werden die Teilnehmer ermittelt, wobei jeder Teilnehmer unabhängig von der Anzahl an Postings nur ein Los erhält. Der Gewinner wird abschließend per Los ermittelt.
(2) Die Plusnet benachrichtigt den Gewinner nach der Ziehung per Telefon und per Post. Die weitere Kommunikation zwischen der Plusnet und dem Gewinner erfolgt per E-Mail. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung, wird ein neuer Gewinner ausgelost.
§ 7 Was passiert mit den personenbezogenen Daten?
(1) Die im Rahmen der Gewinnspielteilnahme erfassten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. Gewinnerermittlung, Gewinnerbenachrichtigung, Zusendung des Gewinns) verwendet.
(2) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.
(3) Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung und Freistellung
(1) Plusnet haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns. Plusnet behält sich vor, den Gewinn abzuändern, sofern der Gewinn aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Plusnet liegen, nicht verfügbar oder erhältlich sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Der Teilnehmer stellt Plusnet von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.
§ 9 Sonstiges
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Barablösung, Umtausch oder Änderung des jeweiligen Gewinns. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Mit Aushändigung des Gewinns ist Plusnet von jeglicher Verpflichtung befreit
(2) Plusnet behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von Personen abzulehnen und bei Missbrauch bzw. dem Verdacht eines Missbrauchs einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen. In den vorgenannten Fällen kann die Aushändigung bereits zugesagter Gewinne verweigert werden. Nach Aushändigung kommt auch eine Rückforderung der Gewinne in Betracht.
(3) Plusnet behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern bzw. das Gewinnspiel ganz oder in Teilen ohne Vorankündigung zu verlängern, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Umstände vorliegen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern können. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Plusnet zu.
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